BAföG

Die BAföG-Finanzierung bleibt nach wie vor die günstigste Form der Studienfinanzierung. Doch die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Zahl der BAföG-Empfänger*innen weiter abnimmt. Darüber hinaus wächst die Besorgnis über die Auswirkungen dieses Trends auf Chancengerechtigkeit und Studienerfolg in der Hochschullandschaft. Unsere zentrale Aufgabe besteht darin, jedem Studierenden bei der Suche nach einer bedarfsgerechten Finanzierung zur Seite zu stehen, damit eine solide finanzielle Grundlage für ein reibungsloses und sorgenfreies Studium geschaffen wird. Bei Fragen zur Studienfinanzierung, z. B. Sozialleistungen, Stipendien, Krediten und finanziellen Notlagen berät unsere Sozial- und Finanzierungsberatung.

BAföG-Anträge 2019 – 2025

Aus dieser Entwicklung ziehen wir die Schlussfolgerung, dass auch die jüngsten BAföG-Updates seit 2019 bis 2024/25 eine grundlegende Reform nicht ersetzen können. Das erklärte Ziel der Novellen – eine Trendwende bei der Zahl der Geförderten zu erreichen – wurde leider nicht erreicht. Nach der Reform ist daher vor der Reform: Es ist Zeit, das BAföG an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen, elternunabhängiger, volldigital und damit rasch administrierbar zu gestalten.

Nur durch eine umfassende Strukturreform des BAföG, die die Förderpraxis zukunftssicher gestaltet, die administrativen Prozesse entschlackt und die finanzielle Unterstützung dort bereitstellt, wo sie tatsächlich benötigt wird, lässt sich gewährleisten, dass BAföG auch künftig die günstigste und verlässlichste Form der Studienfinanzierung bleibt und Studierenden den Zugang zu Bildung unabhängig von ihrer familiären Situation und ihrer wirtschaftlichen Lage erleichtert.

Aber auch weitere Formen der Studienfinanzierung dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Unser MainSWerk-Studiendarlehen ist neben Stipendien und Krediten eine solche Alternative, die mittlerweile sogar mehrfach Spitzenergebnisse in Studienkredittests erzielt hat.

Happy Birthday BAföG!

In 2021 feierte das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz „BAföG“, sein 50-jähriges Jubiläum.

Seine Grundidee lautet: Chancengleichheit in der Bildung. Seit einem halben Jahrhundert haben deshalb junge Menschen in Deutschland dank BAföG einen Rechtsanspruch darauf, mit staatlicher Hilfe auch bei geringen finanziellen Mitteln ein Studium zu absolvieren.

Das BAföG hat sich in dieser Zeit mehrfach verändert: Ursprünglich ein hundertprozentiger Zuschuss wurde es später in ein Volldarlehen umgewandelt und ist seit 1990 ein zinsloses Teildarlehen mit gedeckelter Rückzahlung plus Zuschuss. Bis heute ist es die günstigste Form der Studienfinanzierung. Trotz stark gestiegener Studierendenzahlen sinkt die Zahl der Geförderten seit circa 15 Jahren kontinuierlich und beträgt mittlerweile zwölf Prozent der Studierenden.

BAföG goes digital – neuer Antragsassistent

Beim BAföG tut sich was!
Seit Herbst 2021 können Studierende die Ausbildungsförderung bundesweit mittels eines Eingabeassistenten unter www.bafoeg-digital.de komplett online beantragen. Das Tool wurde von Bund und Ländern im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes entwickelt, um die seit 2016 mögliche digitale Antragstellung effizienter und nutzerfreundlicher zu machen. Die Authentifizierung erfolgt mit Hilfe der eID-Funktion des neuen Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels. Dank dynamischer Formulare müssen Studierende nun lediglich die Fragen beantworten, die für ihren individuellen Antrag relevant sind. Antragstellende können zudem notwendige Nachweise sofort oder später per Computer oder Smartphone hochladen, sowie online den Bearbeitungsstatus verfolgen.

BAföG-Beratung

Studierende können Termine für unsere allgemeine BAföG-Beratung seit 2025 ganz bequem online buchen. Unser Team unterstützt bei Fragen rund um das Thema BAföG. Egal ob Erstantrag oder Wiederholungsantrag – bei allen Fragen- und Problemstellungen wird umfassend geholfen.
Auch bei Fragen zu einem bereits gestellten BAföG-Antrag, die sie gern persönlich besprechen möchten, können Studierende seit dem Sommersemester 2025 online Termine mit der zuständigen Sachbearbeitung vereinbaren. Damit können wir unsere Serviceleistung hinsichtlich Wartezeiten und Erreichbarkeit bei den offenen Telefonsprechstunden deutlich verbessern.

Studienstarthilfe

Zum Start des Wintersemesters 2024/25 wurde die Studienstarthilfe für Studienanfänger*innen eingeführt. Sie kann einmalig, unabhängig vom BAföG, beantragt werden.

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro für Erstsemester unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Haushalten. Mit dem Geld sollen Aufwendungen, die typischerweise mit einem Studienstart in Verbindung stehen, finanziert werden.

Die Studienstarthilfe muss nicht zurückgezahlt werden und ist unabhängig von einem späteren BAföG-Antrag. Sie kann einmalig, unabhängig vom BAföG beantragt werden.

Corona

Studierende können pandemiebedingt länger BAföG beziehen

Auch für BAföG-Berechtigte gab es verschiedene Erleichterungen und Veränderungen während der Pandemie. Studierende in Hessen, deren Förderungshöchstdauer im März 2020 oder später endete und die im Sommersemester 2020 (mindestens im 1. Fachsemester) eingeschrieben waren, konnten bis zu vier Fachsemester länger BAföG beziehen. Die Förderungshöchstdauer für Studierende, die im Wintersemester 2020/2021 oder 2021/22 oder im Sommersemester 2021 begonnen haben zu studieren, wurde um ein bis drei Fachsemester verlängert. Zudem wurde der notwendige Leistungsnachweis beim BAföG am Ende des 4. Fachsemesters später fällig.

Corona-Nothilfen

Das Studierendenwerk Frankfurt am Main war sowohl beim „Corona-Nothilfefonds für Studierende“ des Landes Hessen als auch bei der „Überbrückungshilfe“ des BMBF zuständig für die Bearbeitung der Anträge. Mit der Bewilligung von 13.903 Anträgen konnten insgesamt 6,34 Mio. Euro an die Studierenden im Rhein-Main-Gebiet ausgezahlt werden.